Die Aussagen des Beschuldigten sind sodann in diesem Punkt und im Unterschied zu zahlreichen anderen seiner Aussagen konstant. Die Begründung der Vorinstanz, wonach angesichts der zeitlichen Nähe zwischen dem polizeilichen Einsatz am 10. Mai 2022 bis 18:15 Uhr und dem Vorfall am 11. Mai 2022 um ca. 11:20 Uhr die Vermutung naheliege, dass kein viertes, ebenfalls nicht mehr auffindbares Japanmesser eingesetzt worden sei, überzeugt. Im Falle eines vierten Messers wäre denn auch nicht nachvollziehbar, weshalb er deren zwei hätte verschwinden lassen sollen, derweil weitere zwei Japanmesser auf seinem Nachttisch lagen.