003) hingegen misst eine Gesamtlänge von 14,5 cm, bei einer vollständig ausgefahrenen Klingenlänge von 0,4 cm (pag. 215). Die Klinge kann einhändig mit dem Daumen ausgefahren werden und weist deutliche Abnützungsspuren auf. Es könnte sich damit – wie auch das am Vortag von der Polizei gesichtete Messer – um die Tatwaffe handeln. Die Klinge dieses beigen Japanmessers dürfte hierfür jedoch mit ihren 0,4 cm zu kurz sein. Ein nachträgliches Kürzen des Messers erscheint sodann mit der Vorinstanz angesichts der bereits deutlich erkennbaren Abnützungsspuren wenig wahrscheinlich.