Wenn die Klinge voll ausgefahren werde, rage sie circa 1 cm über das Messer hinaus. Der Beschuldigte habe erklärt, dass diese kurze Klinge beabsichtigt sei, damit das Messer nicht als «Waffe» gelte (pag. 278). Im Nachgang der Tat wurden anlässlich der Hausdurchsuchung im Zimmer des Beschuldigten auf dem Nachttischmöbel ein gelbes und beiges Teppichmesser sichergestellt bzw. später beschlagnahmt (pag. 215 und 876 f.). Das «Teppichmesser mit Grifffarbe gelb» (Ass. 002) misst eine Länge von 16,5 cm; die vollständig ausgefahrene Klinge beträgt 8,5 cm (pag. 215). Um die Klinge auszufahren, muss sie zunächst – sofern sie gesichert ist – durch Drehen des Drehrads gelöst werden.