Dies im Gegenteil zum Beschuldigten, der ein sehr vages, wenig überzeugendes, mit dem Spurenbild und dem Tatort nicht zu vereinbarendes Szenario präsentierte. Dessen Tatrekonstruktion wirkt in keiner Weise selbsterlebt. Nichtsdestotrotz hielt der Beschuldigte bis kurz vor der Hauptverhandlung nicht bloss hartnäckig an seiner widersprüchlichen und widerlegten Version der Geschehnisse fest, sondern reichte darüber hinaus gar eine Gegenanzeige gegen das von ihm in massiver Weise angegriffene Zufallsopfer ein und verunglimpfte dieses in seinen Einvernahmen (bspw. pag. 355 Z. 245 f., wonach er denke, dieser sei nicht mehr bei Verstand).