_ liess sich damit trotz günstiger Gelegenheit und im Wissen um die Gegenanzeige des Beschuldigten weder zu Angriffen bzw. Verunglimpfungen gegen den Beschuldigten noch zu Spekulationen oder Gerüchten über früheres Verhalten des Beschuldigten verleiten. Äusserst eindrücklich und aussagekräftig war schliesslich die auf Video aufgezeichnete sowie schriftlich protokollierte Tatrekonstruktion des Opfers (Videodatei auf pag. 375; Protokoll auf pag. 400 ff.). Diese musste infolge emotionaler und keinesfalls aufgesetzt wirkender Ausbrüche unterbrochen werden; D.________ brach, vor Ort mit der Tat konfrontiert, regelrecht zusammen (Zeitstempel: ab 07:30).