D.________ antwortete auf diese Fragen sachlich und differenziert, etwa, dass es das sei, was die Leute sagen würden, er aber nichts darüber wisse, der Beschuldigte ihn anschauen könne, wie er wolle, das spiele für ihn keine Rolle, oder aber, dass er vor dem Vorfall keine Angst vor dem Beschuldigten gehabt habe, sondern erst in dem Moment, als dieser zu ihm gesagt habe, er werde ihn töten. D.________ liess sich damit trotz günstiger Gelegenheit und im Wissen um die Gegenanzeige des Beschuldigten weder zu Angriffen bzw. Verunglimpfungen gegen den Beschuldigten noch zu Spekulationen oder Gerüchten über früheres Verhalten des Beschuldigten verleiten.