Steht Aussage gegen Aussage, so bedeutet das nicht zwingend, dass die beschuldigte Person in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo freizusprechen ist. Vielmehr hat das Gericht die Darstellung der Verfahrensbeteiligten auf ihren inneren Gehalt und ihre Überzeugungskraft hin zu werten (WOHLERS, in: DO- NATSCH/HANSJAKOB/LIEBER [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Auflage 2020, N 12 und 25 f. zu Art. 10 StPO, m.w.H.). 13.2 Vorbemerkung und allgemeine Aussagewürdigung Wie hiervor ausgeführt, sind grosse Teile des Sachverhalts unbestritten und nur noch wenige Beweisfragen zu klären.