11. Bestrittener Sachverhalt / Beweisfragen Folgende, von der Vorinstanz geprüfte Beweisfragen sind oberinstanzlich nach wie vor strittig und werden nachfolgend in dieser Reihenfolge abgehandelt: - Frage der Tatwaffe (E. 13.3. hiernach) - Art und Weise der Ausführung der Schwung-/Schnittbewegungen (E. 13.4. hiernach) - Beweggrund (E. 13.5. hiernach) Im Rahmen der Eruierung des Beweggrunds wird insbesondere der nach wie vor bestrittenen Frage nachzugehen sein, ob der Beschuldigte dem Opfer gegenüber mit dem Satz «I will kill you» bzw. «I can kill you» gedroht hat.