der Nase eine 3.1 cm lange Hautdurchtrennung sowie Hautabschürfungen im Bereich des rechten Ellenbogens, des linken Zeigefingers handrückenseitig und des linken Unterschenkels streckseitig), wie auch die entsprechende medizinische Versorgung (die Schnittverletzung an der Stirn musste mit 11 Einzelknopfnähten genäht und die Verletzung an der Nase linksseitig mit Steri-Strips versorgt werden, die Bissverletzungen mussten ebenfalls ärztlich versorgt werden, wurden desinfiziert und abgedeckt). Dasselbe gilt für die Verletzungen des Beschuldigten (teils wegdrückbare Hautrötungen im Bereich des Rumpfes, des Halses linksseitig, der