Insbesondere machte er zuweilen geltend, er sei vom Opfer mit einem Messer angegriffen worden, weswegen er sogar eine Anzeige gegen dieses wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung, Ehrverletzungsdelikten und allfälliger weiterer Straftaten erstattete (pag. 438.1). Diesen Strafantrag zog der Beschuldigte erst kurz vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, nämlich am 6. Juli 2023, zurück (pag. 1455). Damit korrespondierend gestand er gleich zu Beginn der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ein, er sehe heute ein, dass es grundsätzlich stimme, was das Opfer gesagt habe (pag. 1420 Z. 32).