12 10. Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte machte im Laufe des Verfahrens in sich sowie zu den Aussagen des Opfers widersprüchliche Aussagen. Insbesondere machte er zuweilen geltend, er sei vom Opfer mit einem Messer angegriffen worden, weswegen er sogar eine Anzeige gegen dieses wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung, Ehrverletzungsdelikten und allfälliger weiterer Straftaten erstattete (pag.