nahm er durch sein Verhalten in Kauf, D.________ schwer zu verletzen, namentlich nahm A.________ die bei D.________ herbeigeführten Verletzungen, die arge und bleibende Entstellung des Gesichts sowie auch wesentlich erheblichere und lebensgefährliche Verletzungsbilder, unter anderem eine Durchtrennung von arteriellen Gefässen, ein Durchdringen des Schädelknochens mit Verletzung intrakranieller Strukturen, Hirnverletzungen, Augenschäden einhergehend mit Erblindung sowie weitere schwere Schädigungen der körperlichen/und oder geistigen Gesundheit mindestens in Kauf.