A.________ zog sich im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung teils wegdrückbare Hautrötungen im Bereich des Rumpfes, des Halses linksseitig, der Ober- resp. Unterarme beidseits, eine angedeutete Schwellung im Bereich der Stirn links sowie oberflächliche Hautabschürfungen am Hals linksseitig und betont an den Unterarmen zu. D.________ musste aufgrund der schmerzhaften Einwirkungen von A.________ notfallmässig hospitalisiert werden und erlitt unter anderem eine ca. 8 cm lange, ca. 8 mm weit klaffende Hautdurchtrennung im Bereich der Stirn links, im Bereich der Nase