8 mals polizeilich einvernommen (pag. 283 ff.). Dabei gab er noch im freien Bericht zu Protokoll, der Beschuldigte sei vor ihn hingestanden und habe etwas von «töten» gesagt. Danach habe dieser das Messer genommen, die Klinge ausgefahren und sei auf ihn zugekommen (pag. 283 Z. 95 f.). Die Anschlussfrage des befragenden Polizisten, ob der Beschuldigte damit gedroht habe, das Messer einzusetzen, bejahte er. Der Beschuldigte habe zu ihm gesagt, dass er ihn töten werde (pag. 284 Z. 148 ff.). In seiner zweiten Einvernahme vom 6. Juli 2022 kam D._____