2. der Schuldsprüche wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil von D.________ und der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte; 3. der Verurteilung zu einer stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB befristet bis am 31. Juli 2026 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 4. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung eines Messers und zweier Teppichmesser sowie der Rückgabe diverser Gegenstände an D.________ und A.________. 4 II.