] bzw. vom 23. Juli 2024 [EMF, pag. 1778 ff.]). Weiter wurden bei den BVD – angesichts des laufenden, vorzeitig angetretenen Massnahmenvollzugs mehrfach – am 22. Juli 2024, am 8. August 2024 und im Hinblick auf die neu angesetzte Berufungsverhandlung am 10. Oktober 2024 die den Beschuldigten betreffenden Vollzugsakten 1154/23 ediert (pag. 1768, 1889 und 1990 bzw. 1997). Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung erneut einvernommen (pag. 2001 ff.).