1925 f.) eingeholt. Ferner wurden sowohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) wie auch die Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern (EMF) um Einreichung eines Berichts im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ersucht (datierend vom 17. Juli 2024 [SEM, pag. 1770 ff.] bzw. vom 23. Juli 2024 [EMF, pag.