Erhöhung der unbegleiteten Vollzugsöffnungen; pag. 1965 ff. und 1972 f.; jeweils unter gewissen Auflagen) sowie eines vorgängigen Probewohnens wurde der Beschuldigte schliesslich per 4. Oktober 2024 zum weiteren vorzeitigen Massnahmenvollzug und unter Bewilligung weiterer Vollzugslockerungen ins Wohnheim C.________ verlegt (pag. 1975 ff.).