1507). Hingegen sprach die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig der versuchten schweren sowie der einfachen Körperverletzung, beides begangen am 11. Mai 2022 in Bern und z.N. von D.________, sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte in drei Fällen (allesamt begangen in Bern, im Einzelnen am 22. Mai 2022 z.N. von E.________, am 25. Mai 2022 z.N. von F.________ sowie am 27. Mai 2022 z.N. von G.________ und H.________).