1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) stellte mit Urteil vom 13. Juli 2023 das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Drohung, angeblich begangen am 11. Mai 2022 in Bern z.N. von D.________ (ehemals Straf- und Zivilkläger; nachfolgend teilweise als Opfer bezeichnet), infolge fehlenden Strafantrags ein. Weiter sprach sie den Beschuldigten frei von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 27. Mai 2022 in Bern.