132 mit Verweis auf Urteil des Bundesgerichts 6B_79/2017 vom 22. März 2017 E. 2.2.). Stellt sich die Frage nach einer amtlichen Verteidigung im Rahmen eines Revisionsverfahrens, kann die Verfahrensleitung auch die Erfolgsaussichten des Wiederaufnahmebegehrens prüfen (Urteil des Bundesgerichts 6B_616/2016 vom 27. Februar 2017 E. 4.3 mit Hinweisen). Das Rechtsmittel darf demnach nicht aussichtslos erscheinen (RUCKSTUHL, a.a.O., N 10 zu Art. 132). Ob der Gesuchsteller über die erforderlichen Mittel verfügt oder nicht, ist unklar. Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen kann dies jedoch offengelassen werden.