_ zu gelten, zumal diese ebenfalls nichts daran zu ändern vermag, dass der Gesuchsteller damals auch von anderen Personen und durch andere Umstände belastet wurde. Hinzu kommt, dass D.________ im ersten Revisionsverfahren des Gesuchstellers noch bezeugen können wollte, dass Herstellung, Verarbeitung und Organisation von E.________ und F.________ alleine ausgegangen seien, während im vorliegenden Revisionsverfahren er [D.________] alleine dafür verantwortlich gewesen sein bzw. mit einem gewissen «H.________» aus I.________ zusammengearbeitet haben soll.