und K.________ belastet worden sei. Überdies habe auch A.________ den Gesuchsteller als Beteiligten identifiziert und Letzterer sei zudem von der Polizei in einem Lieferwagen, der gemäss Aussage von J.________ für den Transport von Hanf verwendet worden sei und dessen Laderaum stark nach Hanf gerochen habe, beobachtet und später auch angehalten worden (Akten SK 20 177, pag. 99 ff.). Damit wurde eine einlässliche materielle Prüfung der angeblich neuen Tatsache in Form einer entlastenden Aussage von D._____