__ liege ein neues Beweismittel vor, welches den Sachverhalt des vorliegenden Falles in ein neues Licht rücken lasse. Dieses Beweismittel lege nahe, dass D.________ von Anfang Oktober 2005 bis am 3. November 2005 in G.________ alleine bzw. zusammen mit einem gewissen «H.________» aus I.________ Hanfblüten transportiert und verarbeitet habe, womit eine Täterschaft von ihm, dem Gesuchsteller, ausgeschlossen erscheine.