4 mehr länger mit der von ihm begangenen Tat umgehen könne. Der Grund für das Einreichen der Selbstanzeige rund 16,5 Jahre später scheine darin zu bestehen, dass D.________ mittlerweile zu seinen Verfehlungen stehen möchte, damit nicht weiter unschuldige Personen strafrechtlich die Verantwortung hierfür übernehmen müssten. Mit der Selbstanzeige von D.________ liege ein neues Beweismittel vor, welches den Sachverhalt des vorliegenden Falles in ein neues Licht rücken lasse.