Vor rund zweieinhalb Monaten sei einer dieser gemeinsamen Freunde an ihn, den Gesuchsteller, herangetreten und habe ihm mitgeteilt, dass er Kenntnis davon habe, wer die vorliegend fragliche Tat begangen habe bzw. wer für den Transport und die Verarbeitung des Hanfs in G.________ im Jahre 2005 tatsächlich verantwortlich gewesen sei. D.________ habe am 11. Juli 2022 schriftlich eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland betreffend die fragliche Tat deponiert.