97 mit Verweis auf pag. 5 ff.). Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern erachtete den geltend gemachten Revisionsgrund von Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO als nicht gegeben und wies das Gesuch in der Folge ab (Akten SK 20 177, pag. 101).