7. In seinem (ersten) Revisionsgesuch vom 20. April 2020 (SK 20 177) machte der Gesuchsteller neue Tatsachen bzw. Beweismittel geltend und führte dazu aus, ein gewisser D.________ sei ihm über den Weg gelaufen und könne bezeugen, dass er, der Gesuchsteller, am Transport von Hanf und dergleichen im Oktober 2005 nicht beteiligt gewesen sei, sondern dass Herstellung, Verarbeitung und die gesamte Organisation von E.________ und F.________ alleine ausgegangen seien. Dies sei D.________ nicht nur von den beiden Herren bestätigt worden, sondern dieser habe es auch mit eigenen Augen gesehen. D.________ könne zudem bezeugen, dass A._____