3. Auf das vorliegende Revisionsgesuch sei einzutreten und das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Juni 2019 sei aufzuheben; 4. Die vorliegende Angelegenheit sei zur Durchführung einer ergänzenden Untersuchung an die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zurückzuweisen; 5. Eventualiter zu Ziff. 4 sei die vorliegende Angelegenheit zur Durchführung einer erneuten erstinstanzlichen Hauptverhandlung samt parteiöffentlicher Einvernahme von D.________ zurückzuweisen;