3. Am 23. August 2023 reichte der Gesuchsteller, neu vertreten durch Rechtsanwalt C.________, erneut ein Gesuch um Revision des Urteils vom 19. Juni 2019 ein und beantragte Folgendes (Akten SK 23 401, pag. 1 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. D.________ sei im Rahmen der Vorprüfung des vorliegenden Revisionsgesuchs parteiöffentlich durch das Berufungsgericht einzuvernehmen; 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei D.________ im Rahmen der Vorprüfung des vorliegenden Revisionsgesuchs im Auftrag des Berufungsgerichts parteiöffentlich durch die Kantonspolizei Bern einzuvernehmen;