1. Mit Urteil vom 19. Juni 2019 (SK 18 205) erklärte die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern B.________ (nachfolgend Gesuchsteller) der qualifizierten bandenmässig begangenen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Transport und Verarbeitung von mindestens 6’945 Kilogramm Hanfblüten von Anfang Oktober 2005 bis am 3. November 2005, für schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zur Tragung von Verfahrenskosten (Akten SK 18 205, pag. 1760 ff.).