4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin - Rechtsanwältin B.________ (auszugsweise, Ziff. III) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Dispositiv unverzüglich vorab per Fax;