3. Das von A.________ erstellte DNA-Profil (PCN ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. c und h des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-Profil-Gesetz; SR 363]).