1. Zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 602 Tagen (20. Mai 2022 bis 11. Januar 2024) wird im Umfang von 602 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 19'033.85. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'500.00. III. Die Entschädigung und das volle Honorar der amtlichen Verteidigerin von A.________, Rechtsanwältin B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: