Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. April 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ schuldig erklärt wurde der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 31. März 2018 oder kurz zuvor in E.________(Ortschaft), D.________(Ortschaft) durch Anstaltentreffen zur Veräusserung von 699 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad 12%, ausmachend 83.9 Gramm Heroin- Hydrochlorid). B. Weiter verfügt wurde: