25. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) 25.1 Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 756 f.; S. 36 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 25.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist albanischer Staatsangehöriger und stammt damit – wie bereits ausgeführt – aus einem Drittstaat. Er kann sich ausserdem nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. Mit vorliegendem Urteil wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen.