Weiter spricht auch die mit diesem Urteil ausgesprochene Strafhöhe von 54 Monaten Freiheitsstrafe für das Aussprechen einer Landesverweisung. Das Tatverschulden des Beschuldigten und die gestützt darauf ausgesprochene Freiheitsstrafe von 54 Monaten liegen zwar noch im unteren Bereich des Strafrahmens (gemäss Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren möglich), jedoch auch deutlich über der gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr.