89 Z. 68). Dort hat der Beschuldigte eine Ehefrau und zwei weitere Kinder, ein Sohn namens AA.________, 14 Jahre alt, und eine Tochter, 12 Jahre alt (pag. 163 Z. 356; pag. 462 Z. 75). Der Beschuldigte gibt an, aufgrund gesundheitlicher Probleme (Herzprobleme) nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Er erhalte eine IV-Rente von Euro 800.00 (pag. 159 Z. 113, Z. 150 ff.; pag. 163 Z. 356; pag. 837 Z. 15 ff.). Im Strafregister ist der Beschuldigte mit einem Urteil des Kriminalgerichts Lugano vom 11. Juni 2014 wegen mengenmässig qualifizierter Betäubungsmittelwiderhandlungen, begangen am 13. November 2013, einschlägig verzeichnet.