16. Täterkomponenten Bezüglich Vorleben und persönliche Verhältnisse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 751 f.; S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde am ________ (Datum) in Albanien geboren. Er reiste am 18. Dezember 1990 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl. Dieses Asylgesuch wurde 22. Januar 1992 abgewiesen. Er verheiratete sich am 3. April 1992 mit einer Schweizerin, N.________, geb. ________, weshalb ihm im Rahmen eines Familiennachzuges am 20. Mai 1992 eine Aufenthaltsbewilligung und am 20.Mai 1997 eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde.