15.1.2 Subjektive Tatschwere Es gilt das zur subjektiven Tatschwere bei der Betäubungsmittelwiderhandlung am 17. Juli 2019 in D.________(Ortschaft) Gesagte. Insgesamt wirken sich die subjektiven Tatkomponenten somit neutral aus. 15.1.3 Strafmilderung für das Anstaltentreffen Vorliegend ist es nicht dem Beschuldigten zuzurechnen, dass es beim Anstaltentreffen blieb. Er konnte das Heroin von 83.9g netto nur deshalb nicht veräussern, weil M.________ mit dem Heroin angehalten wurde.