178). Nach dem Gesagten kann als erstellt erachtet werden, dass der Beschuldigte am 17. Juli 2019 oder kurz zuvor an der F.________(Strasse) in D.________ (Ortschaft) das Heroingemisch von insgesamt 438g mit einem Reinheitsgrad von 65% bzw. 19% unter einem Baum lagerte und aufbewahrte. Aufgrund des Geldes und der Minigrips ist davon auszugehen, dass das Heroin zur Veräusserung bestimmt war. Mit Blick auf die vom Beschuldigten aufgefundenen DNA-Spuren auf den Minigrips und den Knoten kann zudem als erstellt erachtet werden, dass der Beschuldigte auch Verpackungsarbeiten ausführte.