Insgesamt geht die Kammer deshalb davon aus, dass die gesamten im Drogenversteck gefundenen Drogen (so auch die gesamten Drogen in der Plastikbox) dem Beschuldigten zugeordnet werden können. Es handelt sich damit um Heroin mit einer reinen Menge von 238.51g Heroin-Hydrochlorid, welches dem Beschuldigten angelastet werden kann. Es liegen zwar keine Aussagen dazu vor, was mit dem Heroin hätte geschehen sollen. Die DNA des Beschuldigten fand sich am Kunststoffsäckchen mit den zehn verkaufsfertigen Minigrips mit Heroin. Zudem konnte seine DNA an den Öffnungen der Minigrips Nrn.