Es ist also gut möglich, dass der Beschuldigte, dieses Kunststoffsäckchen übernommen und in die Plastikbox zwecks späterer Verarbeitung hineingelegt hat. Die DNA-Abriebe wurden ab den (entknoteten) Knoten der verschiedenen Kunststoffsäckchen und ab dem braunen Klebeband entnommen. Da das Heroin noch nicht gestreckt worden war, musste der Beschuldigte die Knoten der diversen Verpackungen in diesem Kunststoffsäckchen noch nicht entknoten und auch nicht berühren. Aufgrund der gemachten Ausführungen ist es wenig wahrscheinlich, dass zwei Lieferanten gleichzeitig das gleiche Drogenversteck und auch noch gleichzeitig das gleiche Behältnis (Plastikbox) benutzten, um Heroin zu verstecken.