Gemeinsam mit dem im Robidogsack gefundenen Sachen (Waage, Kaffeelöffel mit Anhaftungen sowie Minigrips) liesse sich das Heroin problemlos strecken. Auch die Tatsache, dass sich an zwei von vier Gegenständen in der Plastikbox die DNA des Beschuldigten nachweisen liess, spricht für den Beschuldigten als einzigen Lieferanten. Hätte es mehrere Lieferanten gegeben, dann wären die Drogen der verschiedenen Lieferanten wohl kaum gemeinsam in einer Plastikbox aufbewahrt wor-