Weiter spricht auch der in der Plastikbox gefundene Robidogsack mit Waage, Kaffeelöffel und Minigrips (1x100 Stück unverbraucht und 1x angebraucht) dafür, dass der Lieferant Drogen gestreckt hat. Dass im Bunker kein Streckmittel gefunden wurde, spricht – entgegen den Ausführungen der Vorinstanz – nicht dagegen. So kann das Streckmittel (i.d.R. Coffein und Paracetamol [siehe pag. 227]) legal und ohne Gefahr mit sich geführt werden und muss nicht im Drogenversteck vergraben werden. Gemeinsam mit dem im Robidogsack gefundenen Sachen (Waage, Kaffeelöffel mit Anhaftungen sowie Minigrips) liesse sich das Heroin problemlos strecken.