Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz wurde die DNA des Beschuldigten aber auch am entknoteten Knoten eines Kunststoffsäckchens (Kunststoffsäckchen in der Plastikbox mit 40.77g Heroingemisch) mit einem hohen Reinheitsgrad von 65% Heroin-Hydrochlorid gefunden und somit nicht nur auf Betäubungsmitteln mit dem tiefen und bereits gestreckten Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 19%. Damit kann ihm auch diese Heroinmenge von 26.3g reinem Heroin-Hydrochlorid zugeordnet und angelastet werden. Weiter sind die Ausführungen der Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft (pag. 639 / pag.