Somit können dem Beschuldigten die reine Heroinmenge von 8.98g (zehn Minigrips mit 48.41g bzw. 48.1 g Heroingemisch zu 19% Heroin- Hydrochlorid) und von 9.23g (Kunststoffsäckchen in der Plastikbox mit 49.19 bzw. 49.4g Heroingemisch zu 19% Heroin-Hydrochlorid) angelastet werden. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz wurde die DNA des Beschuldigten aber auch am entknoteten Knoten eines Kunststoffsäckchens (Kunststoffsäckchen in der Plastikbox mit 40.77g Heroingemisch) mit einem hohen Reinheitsgrad von 65% Heroin-Hydrochlorid gefunden und somit nicht nur auf Betäubungsmitteln mit dem tiefen und bereits gestreckten Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 19%.