Beim dritten Gegenstand (dem Robidogsack mit der Waage, dem Kaffeelöffelstiel und den Minigrips) konnte entweder kein aussagekräftiges DNA-Profil erstellt werden (entknoteter Knoten des Robidogsackes, Kaffeelöffelstiel, Rückseite der Tischwaage) oder konnte der Beschuldigte als Mischspurengeber nicht ausgeschlossen werden (DNA-Abrieb des angebrauchten Packes mit Minigrips). Einzig beim vierten Gegenstand in der Plastikbox, dem Kunststoffsäckchen mit gepresstem Heroingemisch von 300.87g, konnte der Beschuldigte als Spurengeber ausgeschlossen werden (Knoten des ersten Kunststoffsäckchens und Knoten sowie entknoteter Knoten des darin enthaltenen zweiten Kunststoffsäckchens), entsprach