Zudem wurde er am 11. Juni 2014 wegen mengenmässig qualifizierter Betäubungsmittelwiderhandlungen, begangen am 13. November 2013, verurteilt (siehe Strafregisterauszug vom 12. Dezember 2023 [pag. 829]) und ist mittlerweile auch der Schuldspruch der Vorinstanz betreffend mengenmässig qualifizierter Betäubungsmittelwiderhandlungen, begangen am 31. März 2018 durch Anstaltentreffen zur Veräusserung von 83.9g Heroin-Hydrochlorid (pag. 656), in Rechtskraft erwachsen. Weiter belasten die DNA-Auswertungen der Fundgegenstände, die beim Baum bei der Kirche vergraben waren, den Beschuldigten erheblich.