78 Z. 251 ff.]). Der Beschuldigte erkannte die Kirche auf Vorhalt des entsprechenden Fotos, bestritt jedoch, dorthin gegangen zu sein, da er Moslem sei (delegierte Einvernahme vom 18. Juli 2022 [pag. 77 Z. 212 ff.]). 8.7 Fazit und erstellter Sachverhalt Der Beschuldigte hielt sich nach seiner Ausreise im Jahr 2016 wiederholt in der Schweiz auf, so auch im Jahr 2019. Er kannte den Ort, an dem sich der «Drogenbunker», den die Polizei am 17. Juli 2019 entdeckte und wo die Drogen, die Drogenutensilien (Waage, Kaffeelöffel und Minigrips) und der Robidogsack mit dem Geld kurze Zeit vor dem Fund vergraben worden sein mussten, befand.